ADVO2GOFLY
MIT DER ADVO2GO-APP BIS ZU 600 EURO AUSGLEICHSZAHLUNG GELTEND MACHEN!
BEI FLUGVERSPÄTUNG, FLUGANNULLIERUNG ODER BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG
Sofern Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es oftmals unmöglich, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.
DIE ADVO2GO-APP
Mit der von uns entwickelten ADVO2GO-App können Sie Ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft ganz einfach geltend machen! Die ADVO2GO-App ist schon bald im Appstore von Apple und bei Google-Play erhältlich
WIE ERRECHNET SICH DIE HÖHE DES AUSGLEICHSANSPRUCHS?
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person
250
€
IHR ANSPRUCH
Bei einer Flugstrecke
bis zu
1500 km
600
IHR ANSPRUCH
Bei einer Flugstrecke
von mehr als
3500 km
Wenn Start oder Ziel nicht
in der EU liegen
400
€
IHR ANSPRUCH
Bei einer Flugstrecke
zwischen
1500 – 3500 km
€
Da jeder Fluggast einen Ausgleichsanspruch hat, kann eine vierköpfige Familie schnell bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km auf eine Entschädigung von 2.400 EUR kommen.
Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat, kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs je nach der hierdurch eingetretenen Verspätung um 50 % verringern.
Neben einem Ausgleichsanspruch können Ihnen je nach Einzelfall auch der Ersatz von Umbuchungs-, Übernachtungs- oder Stornierungsgebühren zustehen, wobei diese Kosten grundsätzlich zunächst auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden.
WANN STEHT IHNEN EIN AUSGLEICHSANSPRUCH ZU?
UND MIT ETWAS GLÜCK ZAHLT DIE AIRLINE BEREITS AUF DAS VON IHNEN
ERSTELLTE MAHNSCHREIBEN!
Falls die Airline nicht innerhalb der in dem Mahnschreiben gesetzten Frist zahlt, sind wir von der Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte Ihnen gerne bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihres Anspruchs behilflich. Bevor Sie uns mit der Erhebung einer Klage beauftragen, bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch kostenlos zu prüfen.
WIE HALTEN SIE AUF DEM LAUFENDEN
Wir melden uns bei Ihnen, wenn die App vefügbar ist. Außerdem können Sie uns hier Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge machen. Vielen Dank für Ihren Input
ADVO2GOFLY
Die App für Airline-Ausgleichszahlungen sicher, einfach, schnell!
FLUG VERSPÄTET, ANNULLIERT ODER NICHT BEFÖRDERT?
Jetzt nach EU-Recht bis zu 600 € Entschädigung geltend machen!
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FLUGVERSPÄTUNGEN, FLUGANNULLIERUNGEN
Aufgrund der Fluggastrecht-Verordnung steht Passagieren bei Verspätungen ab drei Stunden sowie bei Flugannullierungen (ersatzloses Streichen eines Fluges) die Ausgleichszahlung zu. Für die Ermittlung der Dauer der Verspätung sind die ursprüngliche Abflugzeit und der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug nach der Landung die Türen öffnet (vgl. EuGH, Urteil vom 04.09.2014 in der Rechtssache C-452/13), maßgebend.
Dies gilt einerseits nur, wenn Sie Ihren Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union angetreten haben oder Sie - unabhängig vom Abflugsort - mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen sind.
Andererseits darf die Verspätung oder Annullierung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen wie schlechtem Wetter, einem Streik des Flugpersonals oder allen Formen von höherer Gewalt. Auch wenn sich die Fluggesellschaften immer wieder - erfolglos! - darauf berufen, ein technischer Defekt des Flugzeugs stellt grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen den Grund für die Flugunregelmäßigkeit mitzuteilen, Urteil des AG Rüsselsheim, Az. 3 C 3644/14 (31)
NICHTBEFÖRDERUNG
Auch können Ihnen Ausgleichszahlungen zustehen, wenn Sie einen Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft Ihnen aber die Beförderung verweigert, beispielsweise im Falle einer Überbuchung.
ALLES AUTOMATISCH
Die ADVO2GO-ermittelt automatisch die Distanz zwischen Start- und Zielflughafen und errechnet Ihren Anspruch.
AUSDRUCKEN, ABSCHICKEN, FERTIG
Auf der Basis der von Ihnen eingegebenen Daten erstellt die ADVO2GO-App ein Mahnschreiben, welches Sie nur noch ausdrucken und abschicken müssen.
KINDERLEICHTE BEDIENUNG
Mit der ADVO2GO-App können Sie ganz einfach Ihren Ausgleichsanspruch ermitteln und diesen bei der Airline geltend machen.
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