MIT DER ADVO2GO-APP BIS ZU 600 EURO AUSGLEICHSZAHLUNG GELTEND MACHEN!

BEI FLUGVERSPÄTUNG, FLUGANNULLIERUNG ODER BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG

 

Sofern Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

 

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es oftmals unmöglich, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.

 

DIE ADVO2GO-APP

 

Mit der von uns entwickelten ADVO2GO-App können Sie Ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft ganz einfach geltend machen! Die ADVO2GO-App ist schon bald im Appstore von Apple und bei Google-Play erhältlich

WIE ERRECHNET SICH DIE HÖHE DES AUSGLEICHSANSPRUCHS?

 

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person

 250

 

IHR ANSPRUCH

Bei einer Flugstrecke

bis zu

1500 km

 400

 

IHR ANSPRUCH

Bei einer Flugstrecke

zwischen

1500 – 3500 km

 600

IHR ANSPRUCH

Bei einer Flugstrecke

von mehr als

3500 km

Wenn Start oder Ziel nicht

in der EU liegen

 

Da jeder Fluggast einen Ausgleichsanspruch hat, kann eine vierköpfige Familie schnell bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km auf eine Entschädigung von 2.400 EUR kommen.

 

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat, kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs je nach der hierdurch eingetretenen Verspätung um 50 % verringern.

 

Neben einem Ausgleichsanspruch können Ihnen je nach Einzelfall auch der Ersatz von Umbuchungs-, Übernachtungs- oder Stornierungsgebühren zustehen, wobei diese Kosten grundsätzlich zunächst auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden.

 

 

WANN STEHT IHNEN EIN AUSGLEICHSANSPRUCH ZU?

FLUGVERSPÄTUNGEN, FLUGANNULLIERUNGEN

 

Aufgrund der Fluggastrecht-Verordnung steht Passagieren bei Verspätungen ab drei Stunden sowie bei Flugannullierungen (ersatzloses Streichen eines Fluges) die Ausgleichszahlung zu. Für die Ermittlung der Dauer der Verspätung sind die ursprüngliche Abflugzeit und der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug nach der Landung die Türen öffnet (vgl. EuGH, Urteil vom 04.09.2014 in der Rechtssache C-452/13), maßgebend.

 

Dies gilt einerseits nur, wenn Sie Ihren Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union angetreten haben oder Sie - unabhängig vom Abflugsort - mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen sind.

 

Andererseits darf die Verspätung oder Annullierung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen wie schlechtem Wetter, einem Streik des Flugpersonals oder allen Formen von höherer Gewalt. Auch wenn sich die Fluggesellschaften immer wieder - erfolglos! - darauf berufen, ein technischer Defekt des Flugzeugs stellt grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

 

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen den Grund für die Flugunregelmäßigkeit mitzuteilen, Urteil des AG Rüsselsheim, Az. 3 C 3644/14 (31)

 

NICHTBEFÖRDERUNG

 

Auch können Ihnen Ausgleichszahlungen zustehen, wenn Sie einen Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft Ihnen aber die Beförderung verweigert, beispielsweise im Falle einer Überbuchung.

KINDERLEICHTE BEDIENUNG

Mit der ADVO2GO-App können Sie ganz einfach Ihren Ausgleichsanspruch ermitteln und diesen bei der Airline geltend machen.

ALLES AUTOMATISCH

Die ADVO2GO-ermittelt automatisch die Distanz zwischen Start- und Zielflughafen und errechnet Ihren Anspruch.

AUSDRUCKEN, ABSCHICKEN, FERTIG

Auf der Basis der von Ihnen eingegebenen Daten erstellt die ADVO2GO-App ein Mahnschreiben, welches Sie nur noch ausdrucken und abschicken müssen.

UND MIT ETWAS GLÜCK ZAHLT DIE AIRLINE BEREITS AUF DAS VON IHNEN ERSTELLTE MAHNSCHREIBEN!

 

Falls die Airline nicht innerhalb der in dem Mahnschreiben gesetzten Frist zahlt, sind wir von der Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte Ihnen gerne bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihres Anspruchs behilflich. Bevor Sie uns mit der Erhebung einer Klage beauftragen, bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch kostenlos zu prüfen.

WIE HALTEN SIE AUF DEM LAUFENDEN

 

Wir melden uns bei Ihnen, wenn die App vefügbar ist.  Außerdem können Sie uns hier Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge machen. Vielen Dank für Ihren Input

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